Mittwochs: | Gäste MX-Strecke 20,00€ Gäste Kinder-Strecke 5,00€ Mitglieder MX-Strecke 10,00€ |
Freitags: | Mitglieder MX-Strecke 10,00€ |
Samstags: | Gäste MX-Strecke 20,00€ Gäste Kinder-Strecke 5,00€ Mitglieder MX-Strecke 10,00€ |
Top Track: | Gäste MX-Strecke 25,00€ Mitglieder MX-Strecke 15,00€ |
Bahnmiete: | 1 Tag 600€ inkl. 20 Fahrern (jeder weitere Fahrer 30€ pro Tag) Jeder weitere Tag 500€ inkl. 20 Fahrern, für zusammenhängendes Training (jeder Fahrer weitere 30€ pro Tag) |
Der MC Vellahn hat das Trainingsgelände ordnungsgemäß haftpflichtversichert und als Trainingsstrecke angemeldet. Jeder Trainingsteilnehmer verzichtet mit seiner Unterschrift unter die Haftungsverzichtserklärung auf jegliche Ansprüche gegenüber dem MC Vellahn e.V. im ADAC und seinen Verantwortlichen. Bei Minderjährigen ist die Unterschrift der Erziehungsberechtigten erforderlich. Das Training erfolgt auf eigene Gefahr. Alle Teilnehmer haben bei Bedarf selbst für den eigenen Unfallversicherungsschutz zu sorgen.
Sämtliche Unfälle sind dem Verantwortlichen des MC Vellahn e.V. im ADAC sofort zu melden! Eine Nachmeldung nach Verlassen des Fahrerlagers wird nicht anerkannt.
Der Fahrer verpflichtet sich die vorgeschriebene Mittagspause strikt einzuhalten. Ein Laufenlassen der Motoren vor Beginn und nach Ende der Trainingszeiten sowie in der Mittagspause, ist nicht gestattet.
Jeder Fahrer verpflichtet sich, zum Fahren, die vorgeschriebene Schutzkleidung anzulegen. Diese ist den aktuellen gültigen Regularien des DMSB zu entnehmen. Ein für die Sportart geeigneter und unbeschädigter Motorradhelm ist zu tragen. Es müssen Motocross-Stiefel getragen werden. Für Kinder festes, hohes Schuhwerk, insofern Stiefel in diesen Größen nicht erhältlich. (es erfolgt eine Sichtkontrolle durch die Verantwortlichen).
Während des Trainings wird eine gegenseitige Rücksichtnahme zwischen den Trainingsteilnehmern gefordert. Die benutzten Fahrzeuge müssen sich in einem ordnungsgemäßen und sicheren Zustand befinden. Ein besonderes Augenmerk wird auf die Geräuschimmission des Fahrzeuges gelegt, die jeweiligen Grenzwerte sind einzuhalten. Die Benutzung von Eigenbauten ist untersagt.
Das Fahren entgegensetzt der Fahrtrichtung ist ebenso untersagt wie das Befahren der Zuschauerbereiche.
Zum Betanken der Fahrzeuge sind aus Umweltschutzgründen geeignete Umweltmatten nach den Regularien des DMSB unter das Fahrzeug zu legen. Das Waschen der Motorräder ist im Fahrerlager aus Umweltschutzgründen untersagt. Sämtliche umweltbelastende Öl- und Schmierstoffe, Altreifen o.a. Schadstoffe sind vom Fahrer bei Verlassen des Geländes mitzunehmen. Für den während des Trainingsaufenthaltes anfallenden Abfall stehen auf dem Gelände ausreichend Behältnisse zur Verfügung.
Vor und während des Trainings ist für Fahrer die Einnahme von Alkohol oder anderer berauschender Mittel strengstens untersagt!
Das Verlassen des Fahrerlagers mit dem Trainingsfahrzeug ist untersagt (außer straßenzugelassene Fahrzeuge nach Trainingsende) Begleitpersonen ist es nicht gestattet, sich auf der Strecke bzw. vor den Sicherheitszäunen aufzuhalten. Im Falle eines Unfalles besteht kein Versicherungsschutz. Der Fahrer ist verpflichtet, diese Personen vor Trainingsbeginn davon in Kenntnis zu setzen.
Kinder-Motocross-Maschinen bis 65 cm³ sollten grundsätzlich nur auf der speziellen Kinderstrecke gefahren werden. Kinder, die aufgrund ihres Fahrkönnens in der Lage sind, die Rennstrecke zu befahren, haben die hubraumstärkeren Maschinen zu beachten.
Das Übernachten im Fahrerlager ist nach vorheriger Absprache mit dem Verantwortlichen des MC Vellahn e.V. im ADAC möglich. Der MC Vellahn e.V. im ADAC behält sich vor, dafür eine Gebühr zu erheben.
Diese beträgt für Fahrer: 10,00 € pro Übernachtung.
Für Begleitpersonen bei Camping: 10,00 € pro Tag
Ein Einhalten der Brandschutzvorschriften wird vorausgesetzt. Es ist Rücksicht auf andere Personen zu nehmen, welche sich ebenfalls dort aufhalten und übernachten. Den Weisungen der Verantwortlichen des MC Vellahn ist Folge zu leisten! Bei Verstößen gegen die Bedingungen dieser Trainingsordnung ist es dem Verantwortlichen des MC Vellahn e.V. im ADAC erlaubt, den Fahrer oder seine Begleitpersonen vom weiteren Trainingsbetrieb auszuschließen und gegebenenfalls vom Gelände zu verweisen. Eine Rückerstattung der Trainingsgebühr erfolgt dabei grundsätzlich nicht. Bei mutwilligen Sachbeschädigungen erfolgt eine Anzeige, sowie Schadenersatzforderungen.