Beitrags
ordnung
Auf der Grundlage der Satzung des Vereines hat die Mitgliederversammlung die nachstehende Beitragsordnung beschlossen.
§1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Aufnahmegebühr und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
§2 Beschlüsse
I. | Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags, die Aufnahmegebühr und Umlagen. |
II. | Die festgesetzten Beträge werden zum 31. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden. |
§3 Beiträge
Mitgliedsstatus | Beitragshöhe |
---|---|
Vollmitglied (VM) ab 18 Jahren | 60,00€ |
Jugendmitglied (JM) bis 17 Jahren | 30,00€ |
Azubis, Studenten (AS) bis 28 Jahre | 30,00€ |
Familienmitgliedschaft (Vater, Mutter (VM) + 1 Kind (JM/AS) (Jedes weitere Kind (JM/AS) bis 17 J.) | 130,00€
(+30,00€) |
Familienmitgliedschaft (Vater, Mutter (VM) + 2 Kinder (JM/AS) (Jedes weitere Kind (JM/AS)) bis 17 J.) | 150,00€
(+30,00€) |
Fördermitglied | min. 150,00€ |
Umlagen | Betrag | Arbeitsstunden |
---|---|---|
Aufnahmegebühr | 25,00€ | |
Mahngebühr | 5,00€ | |
Jahrestrainingsgebühr (VM) Jahrestrainingsgebühr (VM) | 40,00€ 200,00€ | 30 Stunden 0 Stunden |
Mittwochstraining | (VM) 15,00€ | |
Freitagstraining | (VM) 15,00€ | |
Samstagstraining | (VM) 15,00€ | |
Top Track | Alle Mitglieder 20,00€ |
I. | Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend. |
II. | Eine Neu-Mitgliedschaft ist auf Probe bis zum Ende des folgenden Jahres. Der Vorstand entscheidend über die Aufnahme von Neu-Mitgliedern. |
III. | Ein Elternteil muss auf mindestens ein Jugendmitglied mit eintreten. |
IV. | 50% aus den Beiträgen der JM & AS fließen automatisch in die Kasse der Jugendgruppe. |
V. | Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen, insbesondere bei Inanspruchnahme der ermäßigten Beitragsklassen. |
VI. | Ermäßigte Beitragsformen müssen beantragt, die Begründung mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden. Der Vorstand entscheidet über die Einstufung im Rahmen der von der Mitgliederversammlung vorgegebenen Beträge. |
VII. | Der Mitgliedsbeitrag wird vom Mitglied per SEPA-Lastschrift eingezogen, überwiesen oder in Bar entrichtet. |
VIII. | Bei Mahnungen werden Mahngebühren von 5€ pro Mahnung erhoben. Nach der ersten Mahnung und einer Frist von 2 Wochen, bei nicht beglichenem Beitrag, erfolgt die Kündigung aus dem Verein. Entbindet nicht von der Pflicht zur Zahlung des Beitrages. |
IX. | Einmal gezahlte Beiträge werden nicht zurückerstattet. |
X. | Die Arbeitsstunden werden vom Vorstand oder eine vom Vorstand ernannte Person dokumentiert. |
XI. | Der Vorstand kann Mitglieder mit besonderen sportlichen Aufgaben (ADAC Junior Cup / Youngster oder Masters, EM oder WM) und den damit verbunden Mehraufwand für Trainings- und Wettkampfreisen Zeitweise oder Dauerhaft von ihren Aufgaben befreien. Da Sie in außergewöhnlichen Maß unseren Verein sportlich nach außen repräsentieren. |
XII. | Bei Eintritt in den Verein und erstmaliger Zahlung der Jahrestrainingsgebühr von 200€ und im gleichen Jahr geleistete Arbeitsstunden von 30 Stunden, gewährt der Club dem Mitglied einen Rabatt von 160€ auf die Jahrestrainingsgebühr im folge Jahr. |
XIII. | Für Jugendmitglieder bis 18 Jahre und Azubis/Studenten bis max 27 Jahre ist das Trainieren Kostenfrei. |
§4 Fördermitglied
I. | Jedes Mitglied hat die Möglichkeit, einen Beitrag nach eigenem Ermessen, welcher über dem zu zahlenden Beitrag liegt, zu bezahlen. |
II. | Fördermitglieder sind von allen Rechten und Pflichten befreit. |
§5 Ehrenmitglieder
Ehrenmitglieder sind von der Pflicht zur Zahlung von Mitgliedsbeiträgen befreit.
Ehrenmitglieder können nur einstimmig vom gesamten Vorstand ernannt werden.
§6 Vereinskonto
Bank: Sparkasse Mecklenburg-Schwerin
IBAN: DE07 1405 2000 1657 XXXX XX
BIC: NOLADEXXXXX
Bank: Volksbank Lüneburger Heide eG
IBAN: DE34 2406 0300 0034 XXXX XX
BIC: GENODEXXXXX
Überweisung auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen
anerkannt.
§7 Vereinsaustritt
Die Beendigung der Mitgliedschaft beim MC Vellahn e.V. im ADAC kann nur für den Schluss des Geschäftsjahres unter Einhaltung einer vierteljährlichen Kündigungsfrist oder mit Absprache des Vorstandes schriftlich erfolgen.
§8 Gültigkeit
Die Beitragsordnung tritt mit Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung in Kraft. Änderungen bzw. eine Neufassung bedürfen eine erneute Beschlussfassung der Mitgliederversammlung.