Jugend
ordnung
§1 Grundlage
Grundlage für diese Jugendordnung ist die Satzung des Vereins in ihrer jeweils gültigen Fassung.
§2 Mitgliedschaft in der Jugendgruppe
Alle Vereinsmitglieder bis zum vollendeten 27. Lebensjahr und der/die gewählte Jugendieiter/in des MC Vellahn.
§3 Selbstverwaltung
1. | Die Jugendgruppe führt und verwaltet sich im Rahmen der Satzung des MC Vellahn selbst. Sie entscheidet über die ihr von der Mitgliederversammlung oder vom Vorstand des MC Vellahn e.V. bewilligten Finanzmittel und über die ihr zufließenden Fördermittel Dritter und ist für deren Venvendung rechenschaftspflichtig. |
2. | Die Vereinsjugend führt eine Jugendkasse, über die alle der Vereinsjugend zufließenden Finanz- und Fördermittel verwaltet werden. |
3. | Die Jugendkasse wird vom Schatzmeister/in des MC Vellahn e.V. verwaltet. |
4. | Die Jugendkasse ist Teil des Vereinsvermögens des MC Vellahn e.V. und unterliegt der Kontrolle durch die Revisoren des Vereins. |
§4 Aufgaben und Ziele
1. | Die Vertretung der gemeinsamen lnteressen der Jugendlichen im Sport und im Verein. |
2. | Die Förderung des Sports als Bestandteil der Persönlichkeitsentwicklung der Jugendlichen. Pflege der sportlichen Betätigung zur körperlichen Leistungsfähigkeit, Gesunderhaltung und Lebensfreude. |
3. | Entwicklung neuer Formen des Sportes, der Bildung und jugendlicher Gesellung. |
4. | Zusammenarbeit mit anderen öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe sowie Bildungseinrichtungen. |
§5 Organe
Organe der Vereinsjugend sind:
1. | Jugendversammlung |
2. | Jugendteam |
§6 Jugendversammlung
1. | Die ordentliche Jugendversammlung wird jährlich, jedoch frühestens 4 Wochen vor der Mitgliederversammlung des Vereines, durch das Jugendteam einberufen. Alle Jugendmitglieder sind in Textform (auch digital) mindestens zwei Wochen vor der Jugendversammlung unter Bekanntgabe der Tagesordnung einzuladen. |
2. | Die Jugendversammlung ist für folgende Angelegenheiten zuständig:
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3. | Eine außerordentliche Jugendversammlung findet statt, wenn das lnteresse der Vereinsjugend es erfordert oder wenn 25% der stimmberechtigten Jugendmitglieder des MC Vellahn e.V. es schriftlich unter Angaben der Gründe beim Jugendteam beantragt. |
4. | Die Jugendversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der Erschienenen beschlussfähig. Sie wird beschlussunfähig, wenn 50% der nach der Anwesenheitsliste stimmberechtigten Teilnehmer/innen n icht mehr anwesend sind. Voraussetzung ist aber, dass die Beschlussunfähigkeit durch die Versammlungsleitung auf Antrag vorher festgestellt ist. |
5. | Bei Abstimmung und Wahlen genügt die einfache Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten. Die Wahl kann durch offene Abstimmung mit Handzeichen erfolgen. Verlangt mindestens ein stimmberechtigter Teilnehmer eine geheime Abstimmung, so ist dementsprechend zu verfahren. Abwesende können gewählt werden, wenn sie vorher ihre Bereitschaft, das Amt zu übernehmen, schriftlich erklärt haben. |
6. | Die Mitglieder der Jugendgruppe haben je eine nicht übertragbare Stimme. |
§7 Jugendteam
1. | Der Jugendvorstand besteht aus:
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2. | Der/die Vorsitzende des Jugendteams vertritt die Interessen der Sportjugend nach innen und außen. Er/Sie wird zu den Vorstandssitzungen des MC Vellahn e.V. eingeladen. Ist der/die Vorsitzende nicht volljährig, bestimmt das Jugendteam ein volljähriges anderes Jugendteam-Mitglied oder den Jugendleiter des MC Vellahn e.V., welches die Jugendgruppe rechtsgeschäftlich vertritt. |
3. | Die Mitglieder des Jugendteams werden von der Jugendversammlung für 2 Jahre gewählt. |
4. | In das Jugendteam ist jedes Jugendgruppenmitglied wählbar. |
5. | Das Jugendteam erfüllt seine Aufgaben im Rahmen der Vereinssatzung, der Jugendordnung sowie der Beschlüsse der Jugendversammlung. Das Jugendteam ist für seine Beschlüsse der Jugendversammlung und dem Vorstand des MC Vellahn e.V. verantwortlich. |
6. | Die Sitzungen des Jugendteams finden nach Bedarf statt. Auf Antrag von 50% der Jugendteam-Mitglieder, ist eine Versammlung vom/von der Vorsitzenden einzuberufen. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Der Jugendleiter des MC Vellahn e.V. nimmt, in beratender Funktion, an den Sitzungen teil und hat kein Stimmrecht. |
7. | Das Jugendteam ist zuständig für alle Jugendangelegenheiten des MC Vellahn e.V.. |
§8 Änderung der Jugendordnung
Änderungen der Jugendordnung werden von der Jugendversammlung beschlossen, sie bedürfen der Zustimmung von mind. 2/3 der anwesenden Stimmberechtigten und müssen von der Mitgliederversammlung des MC Vellahn bestätigt werden.
§9 Ergänzende Geltung
Bei Angelegenheiten, für die diese Jugendordnung keine Regelung trifft, gilt die Satzung des MC Vellahn.
§10 Inkrafttreten
Die Jugendordnung tritt nach ihrer Beschlussfassung durch die Jugendversammlung und Bestätigung durch die Mitgliederversammlung des MC Vellahn e.V. zum 25.02.2023 in Kraft.