Trainings
ordnung
In der Vellahner Heide sind an ausgewählten Tagen freie Trainings möglich. Dafür haben alle Fahrer und Begleitpersonen folgende Bestimmungen der Trainingsordnung einzuhalten:
§1 Trainingszeiten
Öffentliche Trainings: | Jeden Mittwoch von 09:00 Uhr – 17:00 Uhr, die Mittagspause von 12:00 Uhr – 13:00 Uhr ist einzuhalten. |
Nicht öffentliche Trainings: | ist den Mitgliedern des MC Vellahn e.V. im ADAC vorbehalten und in den Zeiträumen, mit Absprache des Vorstandes oder dessen Vertreter jeden 2. & 4. Freitag und jeden 3. Samstag im Monat von 09:00 – 17:00 Uhr möglich, die Mittagspause von 12:00-13:00 Uhr ist einzuhalten. Abweichung bedarf das Einverständnis des Vorstandes oder dessen Vertreter. |
Trainingsverbot: | ein grundsätzliches Trainingsverbot besteht bei fehlender Anmeldung und an Sonn- und Feiertage. |
§2 Trainingsgebühren
Mittwochs: | Gäste MX-Strecke 20,00€ |
Freitags: | Mitglieder MX-Strecke 15,00€ |
Samstags: | Gäste MX-Strecke 20,00€ |
Top Track: | Gäste MX-Strecke 25,00€ |
Bahnmiete: | 1 Tag 600€ inkl. 20 Fahrern (jeder weitere Fahrer 30€ pro Tag) |
§3 Anmeldung
Jeder der die Absicht hat die Strecke zu Trainingszwecken zu nutzen, hat sich bei Einfahrt in das Fahrerlager bei einem der Verantwortlichen des MC Vellahn anzumelden. Dort erfolgt die Einweisung und Belehrung für das Training, das Unterschreiben der Haftungsverzichtserklärung und die Entrichtung der Trainingsgebühr. Erst danach darf mit dem Nutzen des Geländes begonnen werden.
§4 Voraussetzungen
Trainieren darf jeder der:
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im Besitz einer gültigen DMSB – oder einer von einer ausländischen Föderation ausgestellten Fahrerlizenz ist oder
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Mitglied des MC Vellahn oder eines anderen Motorsportclubs ist oder
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jede andere Person, die geistig und körperlich in der Lage ist ein Kraftfahrzeug im Gelände sicher zu führen.
Für Mitglieder ist eine Registrierung bei mx-tickets.com/mcvellahn verpflichtend.
§5 Haftung
Der MC Vellahn hat das Trainingsgelände ordnungsgemäß haftpflichtversichert und als Trainingsstrecke angemeldet. Jeder Trainingsteilnehmer verzichtet mit seiner Unterschrift unter die Haftungsverzichtserklärung auf jegliche Ansprüche gegenüber dem MC Vellahn e.V. im ADAC und seinen Verantwortlichen. Bei Minderjährigen ist die Unterschrift der Erziehungsberechtigten erforderlich. Das Training erfolgt auf eigene Gefahr. Alle Teilnehmer haben bei Bedarf selbst für den eigenen Unfallversicherungsschutz zu sorgen.
Sämtliche Unfälle sind dem Verantwortlichen des MC Vellahn e.V. im ADAC sofort zu melden! Eine Nachmeldung nach Verlassen des Fahrerlagers wird nicht anerkannt.
Der Fahrer verpflichtet sich die vorgeschriebene Mittagspause strikt einzuhalten. Ein Laufenlassen der Motoren vor Beginn und nach Ende der Trainingszeiten sowie in der Mittagspause, ist nicht gestattet.
§6 Ausstattung
Jeder Fahrer verpflichtet sich, zum Fahren, die vorgeschriebene Schutzkleidung anzulegen. Diese ist den aktuellen gültigen Regularien des DMSB zu entnehmen. Ein für die Sportart geeigneter und unbeschädigter Motorradhelm ist zu tragen. Es müssen Motocross-Stiefel getragen werden. Für Kinder festes, hohes Schuhwerk, insofern Stiefel in diesen Größen nicht erhältlich. (es erfolgt eine Sichtkontrolle durch die Verantwortlichen).
Während des Trainings wird eine gegenseitige Rücksichtnahme zwischen den Trainingsteilnehmern gefordert. Die benutzten Fahrzeuge müssen sich in einem ordnungsgemäßen und sicheren Zustand befinden. Ein besonderes Augenmerk wird auf die Geräuschimmission des Fahrzeuges gelegt, die jeweiligen Grenzwerte sind einzuhalten. Die Benutzung von Eigenbauten ist untersagt.
Das Fahren entgegensetzt der Fahrtrichtung ist ebenso untersagt wie das Befahren der Zuschauerbereiche.
§7 Umweltschutz
Zum Betanken der Fahrzeuge sind aus Umweltschutzgründen geeignete Umweltmatten nach den Regularien des DMSB unter das Fahrzeug zu legen. Das Waschen der Motorräder ist im Fahrerlager aus Umweltschutzgründen untersagt. Sämtliche umweltbelastende Öl- und Schmierstoffe, Altreifen o.a. Schadstoffe sind vom Fahrer bei Verlassen des Geländes mitzunehmen. Für den während des Trainingsaufenthaltes anfallenden Abfall stehen auf dem Gelände ausreichend Behältnisse zur Verfügung.
Vor und während des Trainings ist für Fahrer die Einnahme von Alkohol oder anderer berauschender Mittel strengstens untersagt!
Das Verlassen des Fahrerlagers mit dem Trainingsfahrzeug ist untersagt (außer straßenzugelassene Fahrzeuge nach Trainingsende) Begleitpersonen ist es nicht gestattet, sich auf der Strecke bzw. vor den Sicherheitszäunen aufzuhalten. Im Falle eines Unfalles besteht kein Versicherungsschutz. Der Fahrer ist verpflichtet, diese Personen vor Trainingsbeginn davon in Kenntnis zu setzen.
Kinder-Motocross-Maschinen bis 65 cm³ sollten grundsätzlich nur auf der speziellen Kinderstrecke gefahren werden. Kinder, die aufgrund ihres Fahrkönnens in der Lage sind, die Rennstrecke zu befahren, haben die hubraumstärkeren Maschinen zu beachten.
§8 Übernachtung
Das Übernachten im Fahrerlager ist nach vorheriger Absprache mit dem Verantwortlichen des MC Vellahn e.V. im ADAC möglich. Der MC Vellahn e.V. im ADAC behält sich vor, dafür eine Gebühr zu erheben.
Diese beträgt für Fahrer: 10,00 € pro Übernachtung.
Für Begleitpersonen bei Camping: 10,00 € pro Tag
Ein Einhalten der Brandschutzvorschriften wird vorausgesetzt. Es ist Rücksicht auf andere Personen zu nehmen, welche sich ebenfalls dort aufhalten und übernachten. Den Weisungen der Verantwortlichen des MC Vellahn ist Folge zu leisten! Bei Verstößen gegen die Bedingungen dieser Trainingsordnung ist es dem Verantwortlichen des MC Vellahn e.V. im ADAC erlaubt, den Fahrer oder seine Begleitpersonen vom weiteren Trainingsbetrieb auszuschließen und gegebenenfalls vom Gelände zu verweisen. Eine Rückerstattung der Trainingsgebühr erfolgt dabei grundsätzlich nicht. Bei mutwilligen Sachbeschädigungen erfolgt eine Anzeige, sowie Schadenersatzforderungen.
§9 Gültigkeit
Die Trainingsordnung tritt mit Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung in Kraft. Änderungen bzw. eine Neufassung bedürfen einer erneuten Beschlussfassung der Mitgliederversammlung.