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Trainings
ordnung

MC Vellahn e.V. im ADAC

In der Vellahner Heide sind an ausgewählten Tagen freie Trainings möglich. Dafür haben alle Fahrer und Begleit­personen folgende Bestimmungen der Trainings­ordnung einzu­halten:

§1 Trainingszeiten

Öffentliche Trainings:

Jeden Mittwoch von 09:00 Uhr – 17:00 Uhr, die Mittags­pause von 12:00 Uhr – 13:00 Uhr ist einzu­halten.

Jeden ersten Samstag im Monat von 09:00 Uhr – 17:00 Uhr, die Mittags­pause von 12:00 Uhr – 13:00 Uhr ist einzu­halten.

Die Trainings­bekannt­gabe zum Top Track (von 09:00 Uhr – 17:00 Uhr, die Mittags­pause von 12:00 Uhr – 13:00 Uhr ist einzu­halten) wird grund­sätzlich vor dem Training über öffentliche Platt­formen, wie Facebook, Instagram oder Homepage bekannt gegeben und vorher mit dem Vorstand oder dessen Vertreter ab­gestimmt.

Nicht öffentliche Trainings:

ist den Mit­gliedern des MC Vellahn e.V. im ADAC vor­be­halten und in den Zeit­räumen, mit Ab­sprache des Vor­standes oder dessen Ver­treter jeden 2. & 4. Freitag und jeden 3. Samstag im Monat von 09:00 – 17:00 Uhr möglich, die Mittags­pause von 12:00-13:00 Uhr ist einzu­halten. Ab­weichung bedarf das Ein­ver­ständnis des Vor­standes oder dessen Ver­treter.

Trainingsverbot:

ein grund­sätz­liches Trainings­verbot besteht bei fehlender An­meldung und an Sonn- und Feiertage.

Weitere Ver­bote und Sperrungen oder Aus­nahmen werden vom Vor­stand ge­regelt.

§2 Trainingsgebühren

Mittwochs:

Gäste MX-Strecke 20,00€
Gäste Kinder-Strecke 5,00€
Mitglieder MX-Strecke 15,00€

Freitags:

Mitglieder MX-Strecke 15,00€

Samstags:

Gäste MX-Strecke 20,00€
Gäste Kinder-Strecke 5,00€
Mitglieder MX-Strecke 15,00€

Top Track:

Gäste MX-Strecke 25,00€
Mitglieder MX-Strecke 20,00€

Bahnmiete:

1 Tag 600€ inkl. 20 Fahrern (jeder weitere Fahrer 30€ pro Tag)
Jeder weitere Tag 500€ inkl. 20 Fahrern, für zusammen­hängendes Training (jeder Fahrer weitere 30€ pro Tag)

§3 Anmeldung

Jeder der die Absicht hat die Strecke zu Trainings­zwecken zu nutzen, hat sich bei Ein­fahrt in das Fahrer­lager bei einem der Ver­antwort­lichen des MC Vellahn anzu­melden. Dort erfolgt die Ein­weisung und Be­lehrung für das Training, das Unter­schreiben der Haftungs­verzichts­erklärung und die Ent­richtung der Trainings­gebühr. Erst danach darf mit dem Nutzen des Geländes be­gonnen werden.

§4 Voraussetzungen

Trainieren darf jeder der:

  • im Besitz einer gültigen DMSB – oder einer von einer ausländischen Föderation ausgestellten Fahrerlizenz ist oder

  • Mitglied des MC Vellahn oder eines anderen Motorsportclubs ist oder

  • jede andere Person, die geistig und körperlich in der Lage ist ein Kraftfahrzeug im Gelände sicher zu führen.

Für Mit­glieder ist eine Re­gistrierung bei mx-tickets.com/mcvellahn ver­pflichtend.

§5 Haftung

Der MC Vellahn hat das Trainings­gelände ordnungs­gemäß haft­pflicht­versichert und als Trainings­strecke ange­meldet. Jeder Trainings­teil­nehmer verzichtet mit seiner Unterschrift unter die Haftungs­verzichts­erklärung auf jegliche An­sprüche gegenüber dem MC Vellahn e.V. im ADAC und seinen Ver­antwort­lichen. Bei Minder­jährigen ist die Unter­schrift der Er­ziehungs­berechtigten erforder­lich. Das Training erfolgt auf eigene Gefahr. Alle Teil­nehmer haben bei Bedarf selbst für den eigenen Unfall­versicherungs­schutz zu sorgen.

Sämt­liche Unfälle sind dem Verant­wort­lichen des MC Vellahn e.V. im ADAC sofort zu melden! Eine Nach­meldung nach Verlassen des Fahrer­lagers wird nicht aner­kannt.

Der Fahrer ver­pflichtet sich die vorge­schriebene Mittags­pause strikt einzu­halten. Ein Laufen­lassen der Motoren vor Beginn und nach Ende der Trainings­zeiten sowie in der Mittags­pause, ist nicht gestattet.

§6 Ausstattung

Jeder Fahrer ver­pflichtet sich, zum Fahren, die vorge­schriebene Schutz­kleidung anzu­legen. Diese ist den aktuellen gültigen Regularien des DMSB zu ent­nehmen. Ein für die Sport­art geeigneter und unbe­schädigter Motor­rad­helm ist zu tragen. Es müssen Moto­cross-Stiefel getragen werden. Für Kinder festes, hohes Schuh­werk, inso­fern Stiefel in diesen Größen nicht erhält­lich. (es erfolgt eine Sicht­kontrolle durch die Verant­wort­lichen).

Während des Trainings wird eine gegen­seitige Rück­sicht­nahme zwischen den Trainings­teil­nehmern gefordert. Die benutzten Fahr­zeuge müssen sich in einem ordnungs­gemäßen und sicheren Zustand befinden. Ein besonderes Augen­merk wird auf die Geräusch­immission des Fahr­zeuges gelegt, die je­weiligen Grenz­werte sind einzu­halten. Die Benutzung von Eigen­bauten ist untersagt.

Das Fahren entgegen­setzt der Fahrt­richtung ist ebenso unter­sagt wie das Befahren der Zuschauer­bereiche.

§7 Umweltschutz

Zum Betanken der Fahr­zeuge sind aus Umwelt­schutz­gründen geeignete Umwelt­matten nach den Regularien des DMSB unter das Fahr­zeug zu legen. Das Waschen der Motor­räder ist im Fahrer­lager aus Umwelt­schutz­gründen unter­sagt. Sämt­liche umwelt­belastende Öl- und Schmier­stoffe, Alt­reifen o.a. Schad­stoffe sind vom Fahrer bei Verlassen des Geländes mit­zu­nehmen. Für den während des Trainings­aufent­haltes an­fallenden Ab­fall stehen auf dem Gelände aus­reichend Behältnisse zur Ver­fügung.

Vor und während des Trainings ist für Fahrer die Ein­nahme von Alkohol oder anderer be­rauschender Mittel strengstens untersagt!

Das Ver­lassen des Fahrer­lagers mit dem Trainings­fahrzeug ist unter­sagt (außer straßen­zuge­lassene Fahr­zeuge nach Trainings­ende) Begleit­personen ist es nicht gestattet, sich auf der Strecke bzw. vor den Sicherheits­zäunen aufzu­halten. Im Falle eines Unfalles besteht kein Versicherungs­schutz. Der Fahrer ist ver­pflichtet, diese Personen vor Trainings­beginn davon in Kenntnis zu setzen.

Kinder-Moto­cross-Maschinen bis 65 cm³ sollten grund­sätzlich nur auf der speziellen Kinder­strecke gefahren werden. Kinder, die auf­grund ihres Fahr­könnens in der Lage sind, die Renn­strecke zu be­fahren, haben die hubraum­stärkeren Maschinen zu beachten.

§8 Übernachtung

Das Über­nachten im Fahrer­lager ist nach vor­heriger Ab­sprache mit dem Ver­ant­wort­lichen des MC Vellahn e.V. im ADAC möglich. Der MC Vellahn e.V. im ADAC behält sich vor, dafür eine Ge­bühr zu er­heben.

Diese beträgt für Fahrer: 10,00 € pro Über­nachtung.

Für Begleit­personen bei Camping: 10,00 € pro Tag

Ein Ein­halten der Brand­schutz­vorschriften wird voraus­gesetzt. Es ist Rück­sicht auf andere Personen zu nehmen, welche sich eben­falls dort auf­halten und über­nachten. Den Weisungen der Verant­wort­lichen des MC Vellahn ist Folge zu leisten! Bei Ver­stößen gegen die Bedingungen dieser Trainings­ordnung ist es dem Verant­wort­lichen des MC Vellahn e.V. im ADAC erlaubt, den Fahrer oder seine Begleit­personen vom weiteren Trainings­betrieb auszu­schließen und ge­gebenen­falls vom Gelände zu ver­weisen. Eine Rück­er­stattung der Trainings­gebühr erfolgt dabei grund­sätz­lich nicht. Bei mut­willigen Sach­be­schädigungen erfolgt eine Anzeige, sowie Schaden­ersatz­forderungen.

§9 Gültigkeit

Die Trainingsordnung tritt mit Beschlussfassung durch die Mitglieder­versammlung in Kraft. Änderungen bzw. eine Neu­fassung bedürfen einer erneuten Beschluss­fassung der Mitglieder­versammlung.

Vellahn, den 25.02.2023